Aufsicht
Vor Unterrichtsbeginn (ab 7.50 Uhr) und in den großen Pausen führen die Lehrer:innen auf dem Schulhof und im Schulgebäude Aufsicht. Die Lehrkräfte sind dann Ansprechpartner für Kinder aller Klassen. Sie schlichten bei Konflikten; sie versuchen, kritische Situationen zu entschärfen; sie reden mit den Kindern und hören ihnen zu.
Bedenken Sie bitte: Lehrer:innen können nicht überall sein! Lehrer:innen können nicht alles sehen! Nicht jeder Konflikt erfordert ein Eingreifen einer Lehrkraft!
Beschwerden
Bei Fragen, Unstimmigkeiten oder Problemen wenden Sie sich bitte immer zuerst an die zuständige Klassenlehrkraft. Vieles lässt sich im persönlichen Gespräch klären. Lässt sich in diesem Gespräch keine gemeinsame Lösung finden, wenden Sie sich an die Schulleitung. Unter Anträge & Formulare finden Sie auf unserer Homepage das entsprechende Beschwerdeformular.
Betreten der Schule
Die Schüler:innen betreten die Schule über den Schulhof. Bitte verabschieden Sie Ihre Kinder vor der Schule. Eltern und Besucher bitten wir, die Schule ausschließlich über den Haupteingang zu betreten und sich im Sekretariat anzumelden. Mit diesen Maßnahmen erhöhen wir die Sicherheit der Kinder im Schulgebäude.
Betreuung
Die Schule bietet im Rahmen der Verlässlichkeit für die Klassen 1 und 2 am Dienstag und Mittwoch eine kostenlose Betreuung von 14.20 Uhr – 15.00 Uhr und am Montag und Donnerstag von 11.50 Uhr – 12.35 Uhr an. Für Schüler:innen, die an den freiwilligen Nachmittagsangeboten am Donnerstag teilnehmen möchten, findet ebenfalls eine Betreuung zwischen dem Mittagessen und dem Beginn der Angebote um 14.15 Uhr statt. Die Anmeldung zur Betreuung gilt verbindlich für ein halbes Jahr.
Beurlaubungen
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Ferienzeiten für einen Erholungs- oder sonstigen Urlaub ausreichen. In Ausnahmefällen können Eltern ihr Kind aber während der Schulzeit beurlauben lassen.
Urlaub bis zu drei Tagen kann die Klassenlehrerin aussprechen, für Beurlaubungen bis zu vier Wochen ist die Schulleiterin zuständig. Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich. Besonders begründete Ausnahmeanträge entscheidet die Schulleiterin. Für ärztlich verordnete Kuraufenthalte erhalten die Kinder grundsätzlich Urlaub. Urlaubsanträge sind immer schriftlich und rechtzeitig einzureichen.
Bundesjugendspiele
Über die Durchführung von Bundesjugendspielen entscheidet die zuständige Konferenz. An ihrer Stelle können auch Spiel- oder Sportfeste durchgeführt werden. Wir freuen uns, wenn Eltern uns dabei behilflich sind.
Eigenverantwortliche Schule
Seit dem 01.08.2007 sind alle Schulen in Niedersachsen eigenverantwortlich. Die Schule ist im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, in Erziehung sowie in ihrer Organisation, Leitung und Verwaltung. Die Schule gibt sich ein Schulprogramm, in dem sie in Grundsätzen festlegt, wie sie den Bildungsauftrag erfüllt, welches Leitbild und welche Entwicklungsziele die Pädagogische Arbeit bestimmen. Die Schule überprüft und bewertet jährlich den Erfolg ihrer Arbeit. Sie plant Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer festgelegten Reihenfolge durch. Die Schule bewirtschaftet ein Budget aus Landesmitteln.
Einschulung
Vor der Einschulung in das erste Schuljahr finden Informationsabende statt. Der Einschulungstag ist der erste Sonnabend nach den Sommerferien. Die Gestaltung der Feier wird von Grundschulkindern übernommen.
Sie haben die Möglichkeit, an einem Einschulungsgottesdienst in der Michaelskirche teilzunehmen. Nach der sich anschließenden Unterrichtsstunde erhalten die Jungen und Mädchen von ihren Eltern die Schultüten überreicht.
Elternbriefe
Elternbriefe erscheinen in unregelmäßigen Abständen und werden in der Regel per E-Mail versandt. Sie sollen Sie über wichtige Angelegenheiten bzw. Vorhaben informieren oder tragen Ihnen Bitten und Wünsche der Schule vor.
Elternsprechtag
Zweimal im Jahr werden Sie zu einem Elternsprechtag eingeladen. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Gespräch mit der Klassenlehrerin, mit der Sie sicher öfter das Gespräch suchen werden und mit den Fachlehrerinnen.
Elternvertretung
Für das Kollegium spielt die Zusammenarbeit mit Eltern und Elternvertretern eine wichtige Rolle. In den Klassenelternversammlungen werden Elternvertreter:innen für die einzelnen Klassen gewählt. Gemeinsam bilden die Vorsitzenden und die Stellvertreter der Klassenelternschaften den Schulelternrat. Es werden auch Elternvertreter:innen für verschiedene Konferenzen gewählt.
4 Elternvertreter:innen bilden gemeinsam mit 4 Vertreter:innen aus dem Lehrerkollegium den Schulvorstand.
Englischunterricht
Mit Beginn des dritten Schuljahres erhalten die Schüler:innen Englischunterricht. Die Kinder sollen hierbei spielerisch an die Fremdsprache herangeführt werden. Reime, Lieder, aber auch das Malen von Bildern und Bastelarbeiten sind wichtiger Bestandteil der Stunden. Ziele des Unterrichtes sind das Wecken von Interesse gegenüber Andersartigem, die Förderung einer offenen Haltung gegenüber fremden Sprach- und Kulturgemeinschaften, der Abbau von Angst gegenüber Fremdem und die Entwicklung von Freude am Umgang mit anderen Sprachen. Im Vordergrund steht vorrangig die Freude am Umgang mit der englischen Sprache. Wieviel Englisch jedes einzelne Kind lernt, wird individuell verschieden sein. Im Unterricht wird das Lehrwerk „Playway“ eingesetzt. Ab dem 4. Schuljahr wird das Fach Englisch benotet.
Fahrradkontrolle
Um die Sicherheit der mit dem Rad zur Schule kommenden Schüler:innen zu erhöhen, wird einmal im Jahr eine Fahrradkontrolle unter Mitwirkung der Polizei durchgeführt.
Ferien
Am letzten Schultag vor Ferienbeginn gilt der reguläre Stundenplan. Nur zum Halbjahreswechsel und am letzten Schultag vor den Sommerferien ist nach der dritten Stunde Unterrichtsschluss. Es findet keine Betreuung statt.
Ganztagsschule
Zum Schuljahr 2018/2019 wurde aus der Grundschule Neuenkirchen eine teilgebundene Ganztagsschule: Alle Kinder haben an zwei Tagen (Dienstag und Mittwoch) verbindlich auch am Nachmittag Unterricht. Für die Schüler:innen des 1. und 2. Schuljahrgangs ist jeweils um 14.20 Uhr Unterrichtsschluss, für den 3. und 4. Jahrgang um 15.00 Uhr. Am Donnerstag haben die Eltern die Wahl, ob sie ihr Kind zu den Nachmittagsangeboten anmelden wollen. Montags und freitags ist wie bisher mittags Unterrichtsschluss. Während der Woche werden die Unterrichtstage neu strukturiert, so dass sich Unterricht, Lern- und Übungszeiten, außerunterrichtliche Angebote sowie Bewegungs- und Erholungsphasen abwechseln. An jedem Tag wird ein warmes Mittagessen angeboten, das die Eltern für ihr Kind bestellen können. Die Bestellung des Mittagessens ist freiwillig und kostenpflichtig.
Gesundes Schulfrühstück
Ihre Kinder brauchen Energie für den Start in einen anstrengenden Tag: das Frühstück. Ein schmackhaftes Frühstück daheim und ein leckeres Schulfrühstück versorgen Ihr Kind mit den nötigen Nährstoffen, die es braucht, um den Anstrengungen des Schultages gewachsen zu sein. Das Frühstück sollte aus Brot, Obst, Gemüse, Joghurt o.ä. bestehen. Bitte verzichten Sie auf gesüßte Getränke sowie Süßigkeiten.
Hausaufgaben
Hausaufgaben werden nur am Montag und Donnerstag erteilt. Für einige Kinder bieten wir eine Hausaufgabenbetreuung an diesen Tagen an. An den anderen Tagen sind die Hausaufgaben in die Lern- und Übungszeiten integriert. In die LÜZ sind zusätzliche Leseübungen, 1×1 Training, Vokabeltraining oder Vorbereitung auf einen Test nicht eingebunden. Diese Übungen müssen weiterhin zu Hause erfolgen. Zur Erstellung der Hausaufgaben ist ein Zeitaufwand von 30 Minuten vorgesehen.
Hortbetreuung
Die Begegnungsstätte Schwanewede e.V. hat an der Grundschule Neuenkirchen eine Hortgruppe eingerichtet. Die Betreuungszeiten sind montags und freitags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags, mittwochs und donnerstags von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr. An Tagen mit Notbetreuung und verkürzter Schulzeit übernimmt der Hort direkt nach Schulschluss. Die Hortgruppe ist kostenpflichtig! Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Begegnungsstätte. Flyer und Anmeldungen gibt es im Sekretariat der Schule, oder per E-Mail: bgschwanewede@t-online.de, Tel.: 04209 – 2030.
Konferenzen
In der Schule gibt es viele verschiedene Konferenzen: Fach-, Teil- und Klassenkonferenzen. In der Gesamtkonferenz wird über das Schulprogramm- und die Schulordnung und über die Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung sowie Klassenarbeiten und Hausaufgaben entschieden.
Kopfläuse
Es kommt immer wieder vor, dass bei Kindern Kopfläuse auftreten. Das hat mit mangelnder Hygiene nichts zu tun. – Treten bei Ihrem Kind Kopfläuse auf, informieren Sie bitte die Schule und lassen Ihr Kind zu Hause. Am Tag nach der Behandlung mit einem entsprechenden Mittel gegen Kopfläuse darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Nach 8 – 10 Tagen muss unbedingt eine Nachbehandlung erfolgen.
Krankmeldung
Wenn Ihr Kind krank ist, melden Sie es bitte vor Unterrichtsbeginn (8.00 Uhr) im Sekretariat ab. Dies kann telefonisch (ggf. auf den Anrufbeantworter sprechen) oder per E-Mail geschehen. Sollte Ihr Kind am nächsten Tag weiterhin krank sein, informieren Sie uns bitte erneut oder melden Sie es gleich für mehrere Tage krank.
Lernmittel
Rechtzeitig vor den Sommerferien erhalten die Kinder die jeweils gültige Lernmittelliste. Darauf finden Sie alles, was Ihr Kind im kommenden Schuljahr benötigt und was nicht von der Schule ausgeliehen werden kann. Bitte bestellen Sie dann die Bücher möglichst umgehend, da die Lieferung häufig viel Zeit braucht.
Lernmittelausleihe
Die Lernmittelausleihe gilt für die Klassen 1 bis 4. Sie umfasst an der Schule eingeführte
Schulbücher und bestimmte Arbeitsmaterialien. Alle Unterrichtswerke werden den Kindern gegen Gebühr leihweise zur Verfügung gestellt. Sie sind schonend zu behandeln und mit einem Umschlag zu versehen, denn für beschädigte Bücher muss Ersatz geleistet werden. Derzeit kann nur im 1. Schuljahr die Fibel ausgeliehen werden, da wir mit Lehrwerken arbeiten, die als Verbrauchsmaterial konzipiert sind.
MensaMax
Für die Organisation und Abrechnung des Mittagessens nutzen wir das Online-System MensaMax. Zur Einschulung Ihres Kindes erhalten Sie von der Schule Zugangsdaten für MensaMax. Die Erstanmeldung sollte über den Browser erfolgen; danach können Sie auch über die App zwischen zwei Essensvarianten wählen. Bestellungen für die folgende Woche sollten spätestens bis Mittwoch vorgenommen werden. Wenn keine Änderungen vorgenommen werden, erhält Ihr Kind automatisch Essen 1. Die Kosten werden monatlich per Lastschrift zu Beginn des Monats eingezogen. Leider können Essen am Krankmeldetag und am darauf folgenden Tag nicht mehr abbestellt werden und werden daher in Rechnung gestellt. Selbstverständlich dürfen Sie das Essen in der Mensa abholen. Bei voraussichtlich längerer Krankheit melden Sie Ihr Kind bitte direkt im Reiter „Abwesenheitsmeldung“ im MensaMax-Portal krank. https://www.mensamax.de
Radfahrerlaubnis
Die Schule kann Eltern nicht untersagen, ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen zu lassen. Die Verantwortung hierfür liegt allein bei den Erziehungsberechtigten.
Das Kollegium, der Schulelternrat sowie die Polizei und die Verkehrswacht empfehlen jedoch, Kinder erst ab dem 4. Schuljahr – nach erfolgreicher Teilnahme an der Radfahrausbildung und bestandener Radfahrprüfung – mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Jüngere Kinder sind den Anforderungen des Straßenverkehrs häufig noch nicht ausreichend gewachsen und können dadurch in gefährliche Situationen geraten.
Radfahrprüfung
Ziel unseres Verkehrsunterrichtes ist es, die Schüler:innen der vierten Klassen eine erfolgreiche Radfahrprüfung ablegen zu lassen. Wir wissen, dass diese Prüfung kein absoluter Schutz vor Unfällen ist, hoffen aber, dass sie zu verkehrsgerechtem Verhalten und mehr Sicherheit im Straßenverkehr verhilft.
Reinigung der Schule
Jeden Tag werden die Klassenräume, Toiletten usw. gereinigt. Alle, die am Schulleben beteiligt sind, sollten sich bemühen, die Schule sauber zu halten. Aus diesem Grunde tragen alle Kinder im Schulgebäude Hausschuhe. Die Verantwortung für unsere Umwelt haben wir auch im Schulgebäude und auf dem Schulhof!
Schulexpress
Seit Juni 2008 gibt es in Neuenkirchen verschiedene Haltestellen, an denen sich Kinder treffen können, um gemeinsam zur Schule zu gehen. Ein Schulwegplan zeigt den sichersten Schulweg. Die Patenkinder der Schulanfänger warten hier auf die Erstklässler und begleiten sie zur Schule.
Schulförderverein
Der Schulförderverein ist ein Zusammenschluss von interessierten und engagierten Eltern. Er unterstützt und fördert das Schulleben und die Arbeit der Schule z.B. durch Initiativen, Veranstaltungen, Zuschüsse oder Pressearbeit. Es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele Eltern dem Verein beiträten und dadurch ihre Verbundenheit mit der Schule bekundeten. Der Jahresbeitrag beträgt 8 Euro für die gesamte Familie.
Erster Vorsitzender ist Herr Bernd Wenko, Tel.: 0421-16691822; Mobil: 0173-5122135.
Schulbus
Ungefähr ein Sechstel unserer Schüler:innen sind Fahrschüler. Schüler:innen, deren Schulweg länger als zwei Kilometer ist, erhalten eine Schulbuskarte und dürfen den Schulbus benutzen. Die Linie 643 wird derzeit vom Reisedienst von Rahden bedient. Sollte Ihr Kind etwas im Bus liegen gelassen haben, können Sie den Reisedienst unter 04209-91620 oder per E-Mail: info@von-rahden.de erreichen.
Schullaufbahnempfehlung
Nach Beendigung des 4. Schuljahres wechseln die Schüler:innen in eine weiterführende Schule. Die Entscheidung über die Schulform, in die eine Schüler:in nach der Grundschule wechseln soll, treffen die Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung. Die Lehrkräfte der 4. Klassen bieten Beratungsgespräche anlässlich der weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes an. In der Zeugniskonferenz zum Halbjahreswechsel wird über die Schullaufbahnempfehlung beraten und abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs werden die Erziehungsberechtigten über die individuelle Lernentwicklung Ihres Kindes informiert.
Schulträger
Schulträger unserer Schule ist die Gemeinde Schwanewede. Ansprechpartner ist die Schulabteilung, Damm 4, 28790 Schwanewede; deren Leiter ist Herr Dieter von Bistram.
Schultüte
Die Kinder erhalten zur Einschulung in die erste Klasse von ihren Eltern eine Schultüte. Sie sollte nicht nur mit Süßigkeiten gefüllt sein: Malstifte, ein Lineal, ein Springseil oder ein Apfel füllen die Tüte auch ganz schön. Die Kinder bekommen die Tüten von ihren Eltern nach der ersten Unterrichtsstunde.
Schulvorstand
Mit der Einführung der eigenverantwortlichen Schule wird ab 01.08.2007 ein Schulvorstand gewählt, in dem Schulleiterin, Vertreter:innen der Lehrkräfte und Erziehungsberechtigten zusammenwirken, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Der Schulvorstand entscheidet über:
- Ausgestaltung der Stundentafel
- Verwendung der Haushaltsmittel
- Schulpartnerschaften
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen
- Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, Werbung und Sponsoring
- Die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule
Schulweg
Verantwortungsbewusste Eltern folgen unserem Rat und trainieren mit ihrem Kind den Schulweg bzw. den Weg zur Bushaltestelle. Sie üben mit dem Kind, wo und wie eine Straße überquert wird, und beachten mit dem Kind besondere Gefahrenpunkte. Es ist sinnvoll, einen kleinen Umweg zu machen, wenn damit gefährliche Situationen vermieden werden. Eine Hilfe ist hierbei unser Schulwegplan (siehe Schulexpress).
Schulwegsicherung
Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder es abholen, bedenken Sie bitte, wie eng die Straße vor unserer Schule ist (Einbahnstraßenregelung). Auch der Schulbus muss dort halten. Bitte unterstützen Sie uns in der Sorge um das Wohlergehen aller Kinder und fahren Sie bitte bis zum Eingang der Sporthalle. Dort ist der Zugang zur Schule ebenfalls möglich, und eine Wendemöglichkeit für die PKW ist vorhanden.
Sekretariat
Frau Renate Schwardtmann
Bürozeit: montags bis freitags von 7.45 Uhr bis 11.00 Uhr
Sprechzeiten der Lehrkräfte
Neben den Elternsprechtagen können Sie jederzeit Gesprächstermine mit den Lehrerinnen Ihres Kindes vereinbaren. Oft ist die Pause dafür nicht gut geeignet und vielfach auch zu kurz für ein gutes Gespräch. Bei einem Gesprächstermin kann sich die Lehrkraft genügend Zeit für Sie nehmen. Vor dem Unterricht können keine Elterngespräche geführt werden.
Sprechzeiten der Schulleiterin
Ein Gesprächstermin mit der Schulleiterin kann über das Sekretariat vereinbart werden.
Umwelterziehung
Dem Kollegium liegt sehr daran, unsere Schüler:innen zu umweltbewusstem Verhalten zu erziehen. Die Grundlagen für einen wirksamen Schutz unserer Umwelt müssen früh gelegt werden, denn Einstellung und Verhalten ändern sich nur langfristig. In den Klassen sammeln wir Papier gesondert.
Ungünstige Witterungsverhältnisse
Sind Eltern der Meinung, dass ihr Kind wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse (Sturm, Schnee usw.) den Schulweg nicht ungefährdet zurücklegen kann, so können Sie selbst über den Schulbesuch des Kindes entscheiden. Genereller Unterrichtsausfall wird im Rundfunk ab 6.00 Uhr morgens bekanntgegeben. Im Internet kann der Unterrichtsausfall nachgelesen werden unter: www.vmz-niedersachsen.de oder unter www.landkreis-osterholz.de
Unterrichtsbesuche von Eltern
Unterrichtsbesuche von Eltern sind uns willkommen, wenn sie am Tage vorher mit der Lehrkraft abgesprochen sind. Wir nehmen uns auch gern Zeit, um mit Ihnen über den Unterricht und die Kinder zu sprechen.
Unterrichtszeit
Klassen 1/2:
| Montag | 8.00 Uhr – 11.25 Uhr (Betreuung bis 12.35 Uhr, mit Mittagessen bis 13:30 Uhr) |
| Dienstag, Mittwoch | 8.00 Uhr – 14.20 Uhr (Betreuung bis 15.00 Uhr) |
| Donnerstag | 8.00 Uhr – 11.25 Uhr (Betreuung bis 12.35 Uhr, mit Mittagessen bis 13.30 Uhr, Koopangebote bis 15.00 Uhr) |
| Freitag | 8.00 Uhr – 12.35 Uhr (mit Mittagessen bis 13.30 Uhr) |
Klassen 3/4:
| Montag, Freitag | 8.00 Uhr – 12.35 Uhr (mit Mittagessen bis 13.30 Uhr) |
| Dienstag, Mittwoch | 8:00 Uhr – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 Uhr – 12.35 Uhr (mit Mittagessen bis 13.30 Uhr, Koopangebote bis 15.00 Uhr) |
Versetzung
Am Ende des zweiten und am Ende des dritten Schuljahres werden die Kinder in der Regel dann versetzt, wenn ein erfolgreiches Mitarbeiten im dritten bzw. vierten Schuljahr zu erwarten ist. Am Ende der ersten Klasse findet keine Versetzung statt; die Kinder rücken ohne Versetzungsbeschluss in den zweiten Jahrgang auf, wenn bis zum 1. April kein Antrag auf freiwilliges Zurücktreten gestellt wird. Am Ende des vierten Schuljahres gehen die Schüler:innen über in den 5. Schuljahrgang der weiterführenden Schule.
Versicherung
Auf dem (direkten) Schulweg sind die Kinder versichert. Bei Sachschäden z.B. an Fahrrädern oder Brillen gibt es aber oft Probleme. Sagen Sie Ihrem Arzt ggf., dass es sich um einen Schulunfall handelt, und teilen Sie einen evtl. Arztbesuch bitte umgehend der Schule mit, so dass eine Unfallmeldung erstellt werden kann.
Unerlaubtes Verlassen des Schulhofes während der Unterrichtszeit und der Pausen ist nicht gestattet!
Zeugnisse
Am Ende des Halbjahres und am Schuljahresende erhalten die Schüler:innen Zeugnisse. Im ersten und zweiten Schuljahr enthalten die Zeugnisse keine Zensuren, sondern Berichte über die Lernstände in den Lehrgängen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten. Im dritten und vierten Schuljahr enthalten die Zeugnisse auch Zensuren. Schüler:innen des 1. Schuljahrgangs bekommen das 1. Zeugnis am Ende des 1. Schuljahrs.
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